AGB & Einlass

Einlasskriterien und allgemeine Bedingungen für alle Veranstaltungen von WELOPA – we love party.

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen, die von der Rhön Feeling Events GmbH unter der Marke WELOPA durchgeführt werden. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennen Gäste sie rechtsverbindlich an. Ergänzend gelten die Hausordnung der jeweiligen Location sowie Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitsdienstes.

Jugendschutz und Einlassalter

Der Einlass ist grundsätzlich ab 18 Jahren gestattet – unabhängig von Tages- und Uhrzeit.

Ausnahme für 16- und 17-Jährige

Jugendliche ab 16 Jahren erhalten Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Pro minderjähriger Person muss eine eigene Begleitperson anwesend sein. Erziehungsberechtigt ist in der Regel ein Elternteil; erziehungsbeauftragt kann jede volljährige Person sein, die die Personensorge nach dem Jugendschutzgesetz übernimmt.

Mitzubringen sind:

  • eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, die die Erziehungspflichten auf die Begleitperson überträgt – unser Formular gibt es als Muttizettel zum Download
  • eine Kopie des Personalausweises eines Elternteils
  • der Personalausweis aller beteiligten Personen, der während der Veranstaltung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist

Die Begleitperson hat während des gesamten Aufenthalts die Aufsichtspflicht und darf sich nicht vorzeitig entfernen. Für Minderjährige gilt ein generelles Rauchverbot; der Verzehr von Spirituosen ist untersagt.

Wichtig: Ist in der Ankündigung einer Veranstaltung – auf Flyer, Website oder in sozialen Medien – ausdrücklich „Einlass ab 18“ angegeben, gilt diese Ausnahmeregelung nicht.

Erscheinungsbild und Auftreten

Wir erwarten ein gepflegtes Äußeres und eine der Veranstaltung angemessene Kleidung.

Alkohol, Drogen und verbotene Gegenstände

Stark alkoholisierten oder erkennbar berauschten Personen wird der Einlass verweigert. Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, Waffen jeder Art sowie Feuerwerkskörper und vergleichbare Gegenstände sind auf dem gesamten Veranstaltungsareal streng verboten.

Wer mit dem Auto angereist ist, beachte bitte, dass bereits geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen. Bei Müdigkeit oder Alkoholkonsum rufen wir gerne ein Taxi.

Speisen und Getränke

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet.

Eintrittspreis

Der Eintrittspreis steht im Vorfeld fest. Ein Anspruch auf Ermäßigung besteht nicht, auch nicht bei spätem Eintreffen. Preisverhandlungen vor Ort sind nicht möglich.

Programm der Veranstaltung

Bitte informieren Sie sich vor dem Besuch über Charakter und Programm der jeweiligen Veranstaltung – die Angaben finden Sie auf dieser Website und in unseren Ankündigungen. Mit dem Betreten erkennen Gäste Art und Programm der Veranstaltung an.

Haftung

Für Garderobe und sonstige Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung. Auch bei kostenpflichtiger Garderobe haften wir nicht für den Inhalt abgegebener Kleidung oder für Wertsachen. Die Nutzung der Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr.

Von diesen Einschränkungen unberührt bleibt unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Parkflächen und Umgebung

Bitte parken Sie platzsparend und ohne andere zu behindern; behindernd abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des Halters abgeschleppt werden. Halten Sie die Parkflächen sauber und nutzen Sie, soweit vorhanden, die aufgestellten Abfallbehälter. Wer Verunreinigungen verursacht, trägt die Kosten der Reinigung.

Werbung Dritter

Das Auslegen von Handzetteln, das Anbringen von Plakaten und das Verteilen von Flyern – auch an Fahrzeugen – ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt. Reinigungskosten für nicht genehmigte Aktionen trägt der Verursacher. Auch mündliche Werbung und Verkaufsgespräche sind auf dem Veranstaltungsareal untersagt.

Gewalt und Sachbeschädigung

Gäste, die Gewalt anwenden oder Konfrontation suchen, werden der Veranstaltung verwiesen und erhalten dauerhaftes Zutrittsverbot. Wer mutwillig Sachschäden verursacht, haftet für den Schaden und erhält ebenfalls Zutrittsverbot.

Verhalten im Brandfall

Im Brandfall sind die grün-weiß gekennzeichneten Notausgänge zu benutzen und den Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.

Foto- und Videoaufnahmen

Auf unseren Veranstaltungen entstehen Foto- und Videoaufnahmen, die wir zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu eigenen Werbezwecken verwenden – etwa auf dieser Website und in unseren Social-Media-Kanälen. Grundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Dokumentation und Bewerbung unserer Veranstaltungen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, §§ 22, 23 KunstUrhG). Die Aufnahmen sind Eigentum der Rhön Feeling Events GmbH.

Sie können der Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Sie erkennbar sind, jederzeit widersprechen – vor Ort beim Fotografen oder Personal oder nachträglich per E-Mail an info@rhoen-feeling-events.de. Wir entfernen die betreffenden Aufnahmen dann aus unseren Veröffentlichungen.

Anweisungen

Organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anweisungen der Rhön Feeling Events GmbH, des Sicherheitsdienstes sowie Ansagen der DJs ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: 23. Juli 2026